Eine Bürgschaft ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der eine Person (der Bürge) sich verpflichtet, die Verpflichtungen eines anderen (des Hauptschuldners) gegenüber einem Gläubiger zu erfüllen, falls der Hauptschuldner diese nicht erfüllen kann. Bürgschaften werden häufig im Zusammenhang mit Krediten eingesetzt, um die Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers abzusichern. Besonders für Kreditnehmer mit geringer Bonität oder unzureichenden Sicherheiten kann eine Bürgschaft den Zugang zu einem Kredit ermöglichen.
Was ist eine Bürgschaft?
Eine Bürgschaft ist ein rechtlich bindendes Versprechen, die Schulden eines anderen zu übernehmen, falls dieser nicht in der Lage ist, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Der Bürge tritt damit als eine Art „Sicherheitsnetz“ für den Gläubiger auf, um das Risiko eines Zahlungsausfalls zu minimieren. Im Falle eines Kredits bedeutet dies, dass der Bürge die Kreditraten oder die gesamte Kreditsumme begleichen muss, wenn der Kreditnehmer zahlungsunfähig wird.
Arten von Bürgschaften
Es gibt verschiedene Formen von Bürgschaften, die je nach Anwendungsfall unterschiedliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben:
Ausfallbürgschaft: Diese Art der Bürgschaft greift erst dann, wenn der Gläubiger nachweist, dass er alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, die Schulden beim Hauptschuldner einzutreiben. Erst nach diesem Nachweis wird der Bürge zur Zahlung herangezogen.
Selbstschuldnerische Bürgschaft: Bei dieser Form der Bürgschaft kann der Gläubiger den Bürgen direkt in Anspruch nehmen, sobald der Hauptschuldner in Zahlungsverzug gerät. Der Gläubiger muss nicht erst versuchen, beim Hauptschuldner die Schulden einzutreiben, was die Position des Bürgen deutlich schwächt.
Rückbürgschaft: In diesem Fall verpflichtet sich ein Dritter, die Verpflichtungen des ursprünglichen Bürgen zu übernehmen, falls dieser selbst zahlungsunfähig wird. Dies bietet eine zusätzliche Sicherheit für den Gläubiger.
Mitbürgschaft: Hier übernehmen mehrere Bürgen gemeinsam die Haftung für die Verpflichtungen des Hauptschuldners. Der Gläubiger kann sich an jeden einzelnen Bürgen wenden, bis die gesamte Schuld beglichen ist.
Voraussetzungen und Anforderungen an den Bürgen
Ein Bürge muss in der Lage sein, die potenziellen finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen, die durch die Bürgschaft entstehen könnten. Folgende Voraussetzungen sind typischerweise erforderlich:
Finanzielle Stabilität: Der Bürge sollte über ein regelmäßiges Einkommen und ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um im Ernstfall die Schulden des Hauptschuldners übernehmen zu können. Kreditgeber prüfen in der Regel die Bonität des Bürgen ebenso sorgfältig wie die des Hauptschuldners.
Gute Bonität: Eine positive Schufa-Auskunft und eine solide Kreditwürdigkeit sind notwendig, damit ein Kreditgeber eine Bürgschaft akzeptiert.
Vertrauensverhältnis zum Hauptschuldner: In den meisten Fällen besteht zwischen Bürge und Hauptschuldner eine enge persönliche Beziehung, beispielsweise zwischen Familienmitgliedern oder engen Freunden. Diese Beziehung ist oft die Grundlage für die Bereitschaft, eine Bürgschaft zu übernehmen.
Rechte und Pflichten des Bürgen
Die Übernahme einer Bürgschaft bringt erhebliche Verpflichtungen mit sich, daher ist es wichtig, die eigenen Rechte und Pflichten genau zu kennen:
Zahlungsverpflichtung
Der Bürge ist verpflichtet, die Schulden des Hauptschuldners zu übernehmen, sobald dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Dies kann den gesamten ausstehenden Kreditbetrag umfassen, inklusive Zinsen und eventuell anfallender Gebühren.
Informationsrecht
Der Bürge hat das Recht, vom Gläubiger Informationen über den Stand der Kreditrückzahlungen und die finanzielle Lage des Hauptschuldners zu erhalten. Dies ermöglicht es dem Bürgen, sich ein Bild über die Risiken seiner Verpflichtung zu machen.
Rückgriffsrecht
Wenn der Bürge die Schulden des Hauptschuldners begleichen musste, hat er das Recht, diese Summe vom Hauptschuldner zurückzufordern. Dieses Recht ist jedoch oft schwer durchzusetzen, insbesondere wenn der Hauptschuldner finanziell bereits stark belastet ist.
Haftungsbegrenzung
In manchen Fällen kann die Haftung des Bürgen vertraglich begrenzt werden, zum Beispiel auf eine bestimmte Höchstsumme oder nur auf bestimmte Verpflichtungen des Hauptschuldners.
Risiken und Nachteile für den Bürgen
Das Eingehen einer Bürgschaft ist mit erheblichen Risiken verbunden, die sorgfältig abgewogen werden sollten. Im Falle eines Zahlungsausfalls des Hauptschuldners muss der Bürge die Schulden übernehmen, was zu erheblichen finanziellen Belastungen führen kann. Dies kann unter Umständen die eigene finanzielle Stabilität gefährden.
Wenn der Bürge die Verpflichtungen aus der Bürgschaft nicht erfüllen kann, kann dies zu negativen Einträgen in der Schufa und anderen Kreditauskunfteien führen, was die eigene Kreditwürdigkeit nachhaltig beeinträchtigt.
Und da Bürgschaften oft zwischen nahestehenden Personen vereinbart werden, können finanzielle Schwierigkeiten auch zu erheblichen Spannungen in persönlichen Beziehungen führen.
Dies gilt umso mehr, da die Gefahr besteht, dass der Bürge selbst in eine Schuldenfalle gerät, falls der Hauptschuldner dauerhaft zahlungsunfähig wird.
Bürgschaft verbessert die Chancen auf einen Kredit
Im Kreditgeschäft kann eine Bürgschaft besonders dann relevant werden, wenn der Kreditnehmer nicht über ausreichende Sicherheiten oder eine ausreichende Bonität verfügt, um einen Kredit allein zu erhalten. Durch die Bürgschaft eines solventen Dritten kann der Kreditgeber dennoch ausreichend abgesichert werden und der Kreditnehmer erhält die Möglichkeit, einen Kredit aufzunehmen. Bon-Kredit bietet umfassende Beratung und Unterstützung für alle Beteiligten und hilft dabei, die richtige Entscheidung zu treffen und die besten Konditionen zu sichern. Dabei steht immer die Transparenz und Sicherheit der Kreditnehmer und Bürgen im Vordergrund.
Jörg Kassel, ein anerkannter Experte im Bereich Wirtschafts-, Finanz- und Kapitalmarkt, hat nach dem Abitur ein Studium der Wirtschafts- und Rechtswissenschaften absolviert. Seine Karriere als Journalist und Autor konzentrierte sich in den letzten zehn Jahren vor allem auf die Publikation von Fachartikeln zu Themen wie Verbraucherkredite, Finanzierungen und den verantwortungsvollen Umgang mit Geld in verschiedenen Medien. Aktuell ist er als Chefredakteur des Magazins „Geldreport“ tätig und bereitet die Veröffentlichung seines ersten Buches im Jahr 2024 vor.
In seiner Rolle als unabhängiger Berater im Kreditwesen arbeitet Jörg Kassel auch mit dem Kreditbroker „Bon-Kredit“ zusammen. Diese Kooperation beruht auf seinem Engagement für faire Kreditvergabe und seinen Bestrebungen, gegen unfaire Praktiken am Kreditmarkt vorzugehen. Dabei teilt er die Philosophie von Bon-Kredit, welche faire Kredite ohne Vorkosten und den Schutz der Verbraucher vor finanziellen Fallstricken betont. Sein Fokus liegt auf der Aufklärung und finanziellen Bildung, um Konsumenten ein besseres Verständnis für den Umgang mit Krediten zu vermitteln.